Für ihre Sicherheit bieten wir Ihnen einen umfassenden Ketten - Service an. Wir prüfen in unserer Werkstatt, in Ausnahmefällen auch vor Ort. Nach DIN 685 und im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften 18.4 § 26 Abs. 3 sind Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, mindestens bei jeder dritten Prüfung nach § 24 besonders auf Rissfreiheit zu kontrollieren.
Die Durchführungsanweisung zu § 26 Abs. 3 schreibt die Prüfung durch eine Probebelastung mit der 1,5 - fachen Tragfähigkeit oder durch ein anderes, zerstörungsfreies Prüfverfahren vor. Im Rahmen dieser Vorschrift prüfen wir ihre Ketten, Anschlagketten und Zubehör. Unser Wartungsservice umfasst folgende Leistungsbereiche:
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